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Lobbyisten klagen über Lobbyismus

Der Streit zwischen den Verlegern, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Netzgemeinde zieht sich in die Länge. Youdaz.com Autoren nehmen sich die Forderungen und Entwicklungen in unserer Sommerserie vor und fragen sich dabei auch: Welche Konsequenzen hat all dies für den Journalismus?

Wenn Lobbyisten Gesetze machen” betitelte Jörg Riebartsch, Chefredakteur des Darmstädter Echo, seinen Unmut über den Einfluss von Lobbyisten auf den neuen Referentenentwurf für das geplante Leistungsschutzrecht. Darunter:

eine nicht näher beschriebene Internet-Community (wer vertritt hier eigentlich wen mit welcher Legitimation?), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der eine sinnfreie Presse-Erklärung lieferte, und die SPD, die sich als Interessenvertreter der Privatleute im Netz outete – und offenbar war auch ein Dachverband der Rechtsanwälte am Werk, wie der neu formulierte Lösungsweg im Referentenentwurf zeigt.

Riebartsch resümiert dann in seinem Weblog “Drucksache”, dass es im Grunde nur noch ausschließlich gegen Suchmaschinen gehe, womit Google gemeint sei. Er schreibt weiter: “Insofern könnte man ein Leistungsschutzrecht in Deutschland auch Google-Abwehrgesetz nennen. Das kommt dabei heraus, wenn Lobbyisten versuchen ein Gesetz zu machen.”

Die Lobbyarbeit der Verleger

Wohlgemerkt, es geht um einen geänderten Gesetzentwurf, dessen erste Fassung Netzaktivisten zu folge maßgeblich durch die Lobbyarbeit der Verlage geprägt war. Das gibt auch Riebartsch zu:

Ehrlicherweise muss man allerdings daran erinnern, dass die Verleger damit angefangen haben.

Doch das Beklagen über die Lobbyarbeit anderer Gruppen, gleichzeitig aber selbst kräftig für die eigenen Ziele zu trommeln, scheint in der Auseinandersetzung über die Zukunft des Mediensystems typisch zu sein. Diesen Eindruck bestätigt der Chefredakteur des Darmstädter Echo dann auch in einem seiner Kommentare darunter, als den Verlegern von Leser “Jan” empfohlen wurde, lieber gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorzugehen. Gegen Google habe man ja doch keine Chance.

Riebartsch schrieb unter anderem:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nämlich nur Inhalte zur Programmbegleitung im Internet veröffentlichen. Tut er aber nicht, sondern weit mehr.

Was der Chefredakteur der Echo Zeitungen in Südhessen hier nicht erwähnt: Die Lobby der privaten Rundfunkanstalten und der Verleger war nicht unbeteiligt daran, dass diese Begrenzung der Internetauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender festgelegt wurde. Auch die von Nutzern als problematisch bis höchst unsägliche Praxis – das Wort Pflicht trifft es wohl eher – des Depublizierens wurde in diesem Zusammenhang initiiert.

Der Konflikt

Der Frage, wie journalistische Arbeit vor Diebstahl geschützt werden könnte, wollen wir in einem der nächsten Beiträge nach gehen. Auch die Debatte über die Tagesschau-App wird dann noch eine Rolle spielen. Vorerst geht es jedoch um den Ursprung der Außeinandersetzung. In folgendem Zitat, dass ebenfalls aus dem Kommentar von Herrn Riebartsch stammt, wird der Kernkonflikt deutlich:

Das Problem: Die App – aus Zwangsgebühren finanziert – bietet kostenlos das, was die Verlage der Freien Wirtschaft gegen Entgeld anbieten.

Es geht ums Geld und um die Macht – und um einen Widerspruch der Verlagsbranche.

Beginnen wir mit einem Exkurs in die Vergangenheit, denn im Konflikt zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern stoßen zwei Geschäftsmodelle und zwei mediale Evolutionsgeschichten im Internet aufeinander.

Eine öffentlich-rechtliche Zeitung gab es nicht

Die Verleger entwickelten ihre komfortable Situation in einem Marktsegment, dass nach 1945 immer privatwirtschaftlich geprägt war. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung gab es nicht, da die Allierten durch ihre Lizenzvergabe an Zeitungsverleger eine Meinungsvielfalt in der Politik sicherten. Eine staatliche Zeitung war nach Jahren der NS-Propagande zudem nicht denkbar.

Die Verlagsbranche entwickelte sich in den Folgejahren prächtig. Die Konkurrenzmedien waren schließlich noch nicht in der heute bekannten From und Stärke verbreitet. Mit den Jahren verdrängten viele Zeitungsverleger – gerade im Lokalen – ihre weniger erfolgreichen Konkurrenten vom Markt. Plötzlich gab es nur noch eine Lokalzeitung im Kreis. Die Verleger hatten es geschafft: Sie hatten sich unentbehrlich gemacht.

Programmauftrag, um die Meinungsvielfalt zu sichern

Währenddessen gab es im Bereich des Rundfunks eine völlig andere Situation. Der Rundfunkbetrieb war kostspielig und die Bandbreiten begrenzt. Daher wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk geschaffen. Er hat einen Programmauftrag und wird durch Vertreter der Gesellschaft kontrolliert.

Ob er diesen Programmauftrag derzeit ausfüllt, ist eine Frage, die einen eigenen Blogbeitrag füllen kann.

Problem: Internet

Das Problem beginnt nun mit dem Auf- und vorallem Ausbau des Internets und seiner Möglichkeiten. Die Verleger versäumen es, ein von den Nutzern akzeptiertes Bezahlmodell zu etablieren und müssen mit ansehen, wie sich eine “Kostenlos-Kultur” etabliert. Zugleich verlieren ihre Zeitungen an Auflage. Währenddessen werden die öffentlich-rechtlichen Sender zum Innovationsmotor: Sie müssen sich, auf Grund des seit Jahren bestehenden Finanzierungssystems, nicht um diesen Punkt sorgen.

Damit bieten sie den Verlegern die Chance zum Angriff. Dass Lobbyisten Einfluss haben und nicht davor zurückschrecken, diesen zu nutzen, das zeigen die Beschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet. Doch die Forderung der Verleger ist eine überholte Vorstellung an die sich die Verlagshäuser selbst nicht halten.

Jeder soll das machen, was er seit Jahrzehnten gut kann

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich im Internet auf das beschränken, was er seit Jahren vorbildlich kann: Fernseh- und Radiobeiträge zu produzieren. Man könnte jetzt annehmen, dass sich die Verleger dann auf ihre Kernkompetenz beschränken: Das Schreiben von journalistischen Beiträgen – schließlich haben die großen Zeitungsverlage alle ihre Edelfedern.

Doch so ist es nicht: Während über Änderungen des Rundfunkstaatsvertrag eine Depublizierungspflicht für die öffentlich-rechtlichen Sender erwirkt wurde, finden Nutzer bei den privaten Verlegern, nicht nur Texte. Videos, Audioslideshows, Interaktives – in den Verlagshäusern wollen sie die Möglichkeiten des Internets für die journalistischen Zwecke nutzen. Gleichzeitig soll ihnen das aber nicht durch eine öffentlich-rechtliche Konkurrenz kaputt gemacht werden. Also wird diese noch in dem eingeschränkt, was eigentlich ihre Kernkompetenz ist.

Für den Journalismus in Deutschland bedeutet dies ein hin- und her: Innovationen – die brauchen etwas länger. Datenjournalismus gibt es nur in einigen Leuchtturmprojekten, Prozessjournalismus ist nur in Ansätzen zu finden und Crowdsourcing – nun ja. Wer in Deutschland Geld für Innovationen hat, ist damit beschäftigt, sich über Jahre zu streiten.

Soweit die Rahmenbedingungen in diesem Konflikt. Im zweiten Beitrag der Serie steht die Frage im Mittelpunkt, wie ein Finanzierungsmodell für Zeitungen aussehen könnte.

Important!

Hinweis

Der Autor absolviert derzeit ein Praktikum in einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt. Er beansprucht für sich jedoch, dass dies keinen Einfluss auf die Beiträge der Sommerserie hat. Vielmehr blickt Martin Krauß aus der Sicht eines angehenden Journalisten auf seinen zukünftigen Arbeitsmarkt. Zudem hat er bereits ebenfalls Praktika bei einer Lokalzeitung und im privaten Rundfunk absolviert.

Die Beiträge der Sommerserie sind stets auch als analytische Beiträge zu sehen, in denen die Meinung des Autoren zum jeweiligen Thema enthalten ist.

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Über den Autor

Martin Krauß

In der Landkreisredaktion des Darmstädter Echo, den regionalen Fernsehnachrichten 17.30 Sat.1 Live, dem Wissensmagazin Planetopia und nicht zu letzt in der heute.de-Redaktion sammelte Martin Praxiserfahrung. Er studiert seit Herbst 2010 an der Hochschule Darmstadt Online-Journalismus und gehört seit Oktober 2011 fest zum Team von YOUdaz Media. Martins Themenschwerpunkte sind Politik, Nachhaltigkeit, Medien und Netzwelt-Themen, sowie auch Kulturelles. Martin bloggt privat unter: blog.martinkrauss.eu, twittert unter @martin_krauss und google+t .

1 Kommentar

  1. Jan

    Aus Nutzersicht: wenn’s umsonst und hochwertig ist: klasse!
    Wenn’s kostet und hochwertig ist: noch immer klasse!

    Allerdings: die ÖR brauchen sich “keine Gedanken” um ihre Finanzen zu machen (mal so salopp formuliert). Ein ziemlicher Wettbewerbsvorteil am Markt. Der Bürger hat ja gar keine Chance, nicht zu zahlen (aufgrund abstrusester Gesetze [Stichwort Internetfähiges Endgerät]). Ich zahle also auch für die Parade der Volksmusik, die ich nie im Leben gucken würde und muss mich darüber ärgern, dass der NDR Olympia-Stream mit (Flash)-Plugin-Pflicht dilettantisch umsetzt (vgl. https://twitter.com/reibejoy/status/232543998328307713) – und kann es nicht gucken. Oder mich wundern, weshalb die Gehälter (nicht nur von Gottschalk) von staatlichen Rundfunkanstalten nicht transparent sind. Ein Schelm, wer böses dabei denkt..
    Das Modell hinkt vorne und hinten.

    Grüße aus Darmstadt.

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